Die Gebühren für Girokonten bei Sparkassen sind in den vergangenen Jahren immer wieder gestiegen. Wer sich für ein günstigeres Modell bei einer anderen Bank entscheidet, kann das Konto bei der Sparkasse kündigen. Welche Kündigungsfristen gibt es? Müssen Sie mit Kosten rechnen und was passiert, wenn das Konto bei Kündigung nicht gedeckt ist? Wir geben Ihnen alle Informationen dazu, die Sie brauchen.
Wenn Sie Ihr Girokonto bei der Sparkasse kündigen möchten, müssen Sie dafür keine Kündigungsfrist einhalten. Grundsätzlich sind Geschäftsbeziehungen mit der Sparkasse ohne feste Laufzeit – und darunter fällt auch das Sparkassen-Konto – jederzeit kündbar.
Auch die Sparkasse darf Ihr Konto kündigen. Wenn dies nicht aus einem wichtigen Grund passiert, weil Sie Ihnen ein Fehlverhalten vorwirft, hat sie dafür eine zweimonatige Kündigungsfrist einzuhalten.
Für die Kündigung Ihres Sparkassen-Kontos darf die Sparkasse keine Gebühren erheben. Ein Konto dürfen Sie immer ohne weitere Kosten auflösen.
Die Sparkasse muss Sie sogar bei der Kündigung unterstützen und Ihnen den Umzug zu einem neuen Girokonto erleichtern.
Die Kündigung Ihres Sparkassen-Kontos muss immer schriftlich erfolgen. Dazu bieten Sparkassen folgende Möglichkeiten:
Wichtig: Sie müssen die Kündigung in der Sparkassen-Filiale vornehmen, bei der Sie Kunde sind. Eine Kündigung über eine andere Filiale ist nicht möglich. Die Adresse finden Sie in Ihren Sparkassen-Unterlagen oder im Internet über die Sparkassen-Filialsuche.
Einfacher als der Brief an die Sparkasse ist der Kontowechselservice von CHECK24. Wenn Sie ein neues Konto über den CHECK24 Girokonto-Vergleich eröffnen, können Sie CHECK24 mit dem Umzug Ihres alten auf das neue Konto beauftragen. In Folge werden alle regelmäßigen Zahlungspartner Ihres Sparkassen-Kontos identifiziert und auf Ihren Wunsch hin über die neue Bankverbindung informiert. Nutzen Sie den Service unserer kostenlosen Beratung, wenn Sie Fragen haben.
Damit auch wirklich alle Zahlungspartner von Ihrer neuen Kontonummer erfahren und keine Zahlungen verloren gehen, sollten Sie für die Kündigung Ihres Sparkassen-Kontos einen Puffer einplanen. Sie können Ihr Kündigungsdatum selbst festlegen. Entsprechend sollten Sie das Datum so wählen, dass beide Konten noch eine Zeit parallel laufen, bis Sie sicher sind, dass alle wichtigen Zahlungen umgezogen sind.
Bevor Sie Ihr Konto schließen, sollten Sie einige Dinge überprüfen:
Ihr Sparkassenkonto muss im Moment der Auflösung ausgeglichen sein. Wenn Sie im Minus sind, müssen Sie die offenen Schulden zahlen, bevor Sie kündigen können. Das gilt auch für getätigte Kreditkartenzahlungen. Wenn Sie den offenen Betrag nicht mit dem bereits auf Ihr neues Konto überwiesenen Geld ausgleichen können, besteht die Möglichkeit, den Saldo per Kredit auszugleichen. Sie zahlen auf diese Art den gesamten Betrag auf einmal an die Sparkasse und können das Konto kündigen. Den Kredit zahlen Sie in übersichtlichen monatlichen Raten von Ihrem neuen Konto zurück. Sollte Ihnen beim neuen Konto ein Dispo zur Verfügung stehen, können Sie alternativ auch diesen belasten. Dies sollte aber nur eine kurzfristige Lösung sein, weil darauf in der Regel hohe Zinsen anfallen.
Das Restguthaben bei der Sparkasse können Sie eigenständig auf das neue Konto überweisen. Alternativ geben Sie der Sparkasse die neue Bankverbindung. Nach der Kontoauflösung überweist die Sparkasse das Geld an die neue Bank.
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