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Berufung

Die wichtigsten Informationen im Überblick

  • Bei einer Berufung handelt es sich um die Anfechtung eines Gerichtsurteils aus der ersten Instanz
  • Die Frist und der Abgabeort zur Einlegung einer Berufung unterscheiden sich je nach Rechtsgebiet 
  • Versicherungsnehmer müssen die Versicherungsgesellschaft, wenn sie in Berufung gehen wollen, kontaktieren und eine Zustimmung zur Berufung einholen
  • Eine Kostenübernahme durch den Versicherer erfolgt nur bei Aussicht auf Erfolg im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme

Unterscheidung zwischen Berufung und Revision 

Die Berufung als Rechtsmittel ist zu unterscheiden von der Revision. Bei letzterer findet nur eine rechtliche beziehungsweise formelle Überprüfung eines Gerichtsurteils statt, während in einem Berufungsverfahren eine tatsächliche beziehungsweise materielle Überprüfung erfolgt.

Definition Berufung

Eine Berufung ist eine materielle Überprüfung eines Gerichtsurteils. Neue Beweismittel und Zeugenaussagen können dabei eingebracht werden, um ein erstinstanzliches Gerichtsurteil zu verändern. 

Instanzen einer Berufung
Die Berufung richtet sich in der Regel immer an das übergeordnete Gericht, das heißt, wenn ein Gerichtsurteil in erster Instanz beim Amtsgericht gefällt wurde, muss die Berufung anschließend bei dem entsprechenden Landgericht eingereicht werden. Je nach Rechtsgebiet ist ein anderes übergeordnetes Gericht zuständig, beispielsweise muss man sich bei einer Berufung im Verwaltungsrecht an das Oberverwaltungsgericht wenden. 

Ausgang einer Berufung
Mögliche Ausgänge könnten hierbei eine vollständige Verwerfung, eine Abmilderung oder eine Bestätigung eines Richterspruchs aus erster Instanz sein. Dabei gilt allerdings immer das Verschlechterungsverbot, das heißt, wenn nur eine Partei Berufung einlegt, darf sich das Urteil für diese Partei nicht verschlechtern. 

Fristen zur Berufung

Rechtsgebiet Dauer Abgabeort
Strafrecht Berufungseinlegung:
1 Woche nach Urteilsverkündung
Erstinstanzliches Gericht
  Berufungsbegründung:
1 Woche nach Fristende der Berufungseinlegung
Erstinstanzliches Gericht
Verwaltungsrecht Berufungseinlegung:
1 Monat nach Zustellung des vollständigen Urteils
Verwaltungsgericht
  Berufungsbegründung:
2 Monate nach Zustellung des vollständigen Urteils
Berufungsgericht
Zivilrecht Begründete Berufungseinlegung:
1 Monat nach Zustellung des vollständigen Urteils (höchstens 5 Monate ab Verkündung)
Berufungsgericht

Das Berufungsverfahren ist zum einen von dem jeweils einschlägigen Rechtsgebiet und zum anderen vom Verhandlungsgegenstand abhängig. In der Finanzgerichtsbarkeit gibt es beispielsweise keine Möglichkeit der Berufung, sondern nur die der Revision. 

Definition Revision

Eine Revision ist eine rechtliche beziehungsweise formelle Überprüfung eines Gerichtsurteils auf Verfahrens- und Rechtsfehler.

Frist zur Revision
Die Frist für die Einlegung einer Revision beträgt dabei grundsätzlich einen Monat und beginnt mit der Zustellung des vollständigen Urteils. Im Strafrecht liegt die Frist allerdings bei einer Woche. 

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Versicherung

Berufungsverfahren unterliegen teilweise auch dem Leistungskatalog privater Rechtsschutzversicherungen. Ob allerdings eine Kostenübernahme möglich ist, hängt von der Erfüllung folgender Voraussetzungen ab: 

  • Berufung hat Aussicht auf Erfolg im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme
  • Deckungsschutzanfrage bei der Versicherungsgesellschaft erfolgt jeweils vor Berufungseinlegung und Berufungsbegründung

Definition und Ablauf einer Deckungsschutzanfrage

Unter einer Deckungsschutzanfrage versteht man, dass der Mandant bei seinem Versicherer nachfragt, ob ein bestimmter Versicherungsfall (hier: Berufung) durch die Leistungen der Versicherung abgedeckt ist. Denn bei einem Berufungsverfahren, das durch einen versicherten Kläger eingeleitet wird, ist es zwingend notwendig, auch das Versicherungsunternehmen in den Berufungsprozess zu involvieren. Die Durchführung des Verfahrens darf demnach nicht nur zwischen dem Kläger und einem Bevollmächtigten, wie zum Beispiel einem Rechtsanwalt, besprochen werden.

Ablauf einer Deckungsschutzanfrage
Laut den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) muss der Kläger somit vor Berufungseinlegung mit dem Versicherer in Kontakt treten und seine Zustimmung einholen. Diese Bewilligung gilt allerdings vorerst nur für die Berufungseinlegung, denn bei der später einzureichenden Berufungsbegründung muss der Versicherungsnehmer eine weitere Zustimmung einholen. Dies hat den Grund, dass das Versicherungsunternehmen ohne eine vorliegende Berufungsbegründung noch keine Einschätzung über die Erfolgsaussichten der Berufung geben kann. 

Die Nichteinholung einer Zustimmung in beiden Fällen führt zu einem Verstoß gegen die Abstimmungs- und Zustimmungsobliegenheit und kann zu einem Leistungswegfall der Rechtsschutzversicherung führen. 

 

Mit einer Rechtsschutzversicherung bei einer Berufung umfangreich abgesichert

Um eine Berufung mit Erfolgsaussicht form- und fristgerecht einzulegen, ist es zwingend notwendig, sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, da eine Berufung nur von einem Rechtsanwalt eingereicht werden kann. Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie dabei vor aufkommenden Kosten, die mit einer Berufung und anderen Rechtsstreitigkeiten verbunden sind. 

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