Ihre persönliche Versicherungsberatung
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rsv@check24.de
Sie möchten beraten werden?
Unsere Experten stehen Ihnen telefonisch täglich von 8:00 - 20:00 Uhr zur Verfügung.
089 - 24 24 12 44rsv@check24.deBei der Wohnungssuche sind Sie endlich auf ein vielversprechendes Angebot gestoßen. Tipps für die Wohnungsbesichtigung erhalten Sie hier.
Grundsätzlich erhöhen Sie Ihre Chancen mit einer sogenannten Mieterselbstauskunft. Damit gemeint ist eine freiwillige Auskunft über Ihre wirtschaftliche und familiäre Situation in Form eines Fragebogens. Gefragt wird unter anderem nach dem monatlichen Nettoeinkommen, dem aktuellen Arbeitgeber und geplanten Mitbewohnern sowie Haustieren.
Tipp: Detaillierte Informationen zur Mieterselbstauskunft finden Sie auf unserer dazugehörigen Themenseite.
Vor allem in stark nachgefragten Wohngegenden ist es ist durchaus üblich, dem Vermieter eine Art Bewerbungsmappe vorzulegen. Diese sollte neben der Mieterselbstauskunft auch diese Dokumente beinhalten:
Ebenso können Sie eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung Ihres aktuellen beziehungsweise letzten Vermieters beilegen. Dies ist eine Bestätigung, dass Sie bei Ihrem Mietverhältnis keine Mietschulden hinterlassen haben. Sie haben aber keinen Anspruch auf die Ausstellung eines solchen Dokuments.
Wie der Bundesgerichtshof im Jahr 2009 entschieden hat, sind ehemalige Vermieter nicht dazu verpflichtet, eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung auszustellen (Aktenzeichen: VIII ZR 238/08). Es sei nicht wünschenswert, dass Vermieter verstärkt dazu übergingen, die Vermietung von der Vorlage einer solchen Bescheinigung abhängig zu machen.
Info: Unzulässig sind dagegen beispielsweise Fragen des Vermieters nach Ihrer politischen Einstellung, Gesundheit, Kinderwunsch, Hobbys und wie häufig Sie Besuch bekommen.
Den Besichtigungstermin sollten Sie nach Möglichkeit bei Tageslicht durchführen. Dann erkennen Sie eventuelle Mängel auch leichter und sehen, wie die Lichtverhältnisse in der Wohnung sind.
Ebenfalls sinnvoll ist es, die Wohnung unter der Woche kurz nach Feierabend zu besichtigen. Dann sind viele Nachbarn bereits zu Hause und das Verkehrsaufkommen ist am höchsten. So bekommen Sie am besten mit, wie stark Außengeräusche in die Wohnung dringen.
Gerade in Großstädten drängen sich bei allgemeinen Besichtigungsterminen viele Interessenten gleichzeitig in eine Wohnung. Versuchen Sie deshalb, mit dem Makler oder Hausverwalter einen Einzeltermin für die Besichtigung auszumachen. So können Sie sich am besten als zukünftiger Mieter profilieren.
Vier Augen sehen mehr als zwei: Zur Wohnungsbesichtigung nehmen Sie daher idealerweise den Partner, einen Freund oder Verwandten mit. Machen Sie am besten auch ein paar Fotos. Diese können Sie sich zu Hause noch einmal in Ruhe anschauen und überlegen, ob es wirklich Ihre Traumwohnung ist.
Für Wohnungsbesichtigungen dürfen Makler keinen Eintritt von den Interessenten verlangen. So lautet ein Urteil des Landgerichts Stuttgart (Aktenzeichen 38 O 73/15). Dies sei nicht rechtmäßig, denn damit werde das Bestellerprinzip ausgehebelt.
Sagt Ihnen die Wohnung vom ersten Eindruck her zu, sollten Sie noch ins Detail gehen und Zustand sowie Ausstattung überprüfen. Besonders auf die folgenden Punkte sollten Sie dabei achten:
Die Checkliste für die Wohnungsbesichtigung können Sie auch kostenlos als PDF herunterladen.
Tipp: Lassen Sie sich die letzte Betriebskostenabrechnung und den Energieausweis vorlegen. So haben Sie Anhaltspunkte für Ihre Kostenbelastung und Einblick in den Energieverbrauch des Gebäudes.
Im Rahmen Ihrer Besichtigung sollten Sie sich auch die nähere Gegend genauer anschauen. Denn es bringt nichts, wenn Sie zwar die Wohnung schön finden, sich aber in der Umgebung nicht wohlfühlen. Ziehen Sie dabei die folgenden Fragen in Betracht:
Tipp: Wer mit Kindern umzieht, sollte sich schlau machen, wo sich der nächste Spielplatz, Kindergarten und die nächsten Schulen befinden.
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:
Über 240 Tarifvarianten unverbindlich
und kostenlos vergleichen
Sie schließen für Ihren bestehenden Rechtsfall ein Soforthilfe-Paket ab in Kombination mit einer passenden Rechtsschutzversicherung für zukünftige Fälle.
Mit dem Online-Rechner von CHECK24 können Sie über 240 Tarifvarianten der Rechtsschutzversicherung von verschiedenen Versicherern kostenlos vergleichen.
Weitere Informationen finden Sie hier.