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Ansparphase und Auszahlungs­phase

Bei der privaten Rentenversicherung sparen Sie in der Regel viele Jahre oder gar Jahrzehnte lang Geld an (Ansparphase), um daraus später im Ruhestand eine monatliche Rente zu beziehen (Auszahlungsphase).

Ansparphase

Die Ansparphase beginnt in der Regel mit dem Versicherungsbeginn und endet mit Rentenbeginn, ab dem der Versicherer die monatliche Rente zahlt.

Ab Versicherungsbeginn zahlt man meist jeden Monat Beiträge in einen Rentenvertrag ein. Bei vielen Tarifen ist es auch möglich, während der Laufzeit größere Einmal­zahlungen zu leisten – etwa aus einer Erbschaft oder Abfindung. Zudem gibt es spezielle Sofortrenten: Hier zahlen Sie einmalig einen größeren Geldbetrag ein und erhalten vom Versicherer sofort oder nach einer Aufschubzeit eine lebenslange Rente.

Je länger die Ansparphase dauert, desto mehr Geld können Sie ansparen. Daher lohnt es sich, mit dem Sparen für die Rente möglichst früh loszulegen. Über einen langen Zeitraum können Sie dank des Zinseszins-Effekts auch mit geringen Sparbeiträgen ein großes Vermögen aufbauen, um sich daraus später eine Rente auszahlen zu lassen.

Wie viel Geld muss ich für meine Rente sparen?

Wie hoch Ihre Sparbeiträge für eine Rentenversicherung sein sollten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Sie sollten zunächst mit unserem RentenlückenCHECK ermitteln, wie hoch Ihre Rentenlücke im Alter voraussichtlich ausfällt. Danach können Sie mithilfe des CHECK24 Renten-Rechners ausrechnen, wie hoch die monatlichen Beiträge sein müssen, um diese Lücke bis zu Ihrem Rentenbeginn zu schließen.

Auszahlungsphase

Die Auszahlungsphase startet mit dem Rentenbeginn. Während dieser Phase wird das angesparte Kapital in der Regel als monatliche Rente bis zum Tod ausgezahlt.

Bei einer privaten Rentenversicherung können Sie den Rentenbeginn weitgehend frei wählen. In der Regel müssen Sie jedoch eine festgelegte Mindestlaufzeit und Mindestrente erfüllen. Bei den Tarifen im CHECK24-Vergleich ist der Beginn der Auszahlungsphase ab einem Alter von 55 Jahren möglich.

Je nach Tarif können Sie sich das angesparte Guthaben auch ganz oder teilweise als Einmal­zahlung auszahlen lassen. Entscheiden Sie sich für eine Teilauszahlung, wird der Rest des Guthabens verrentet.

Riester und Rürup

Bei Riester und Rürup gibt es gesetzliche Vorgaben für die Anspar- und Auszahlungs­phase. So darf die Auszahlungsphase bei einer Riester-Rente erst ab dem 62. Lebensjahr beginnen. Nur bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, ist eine Auszahlung bereits ab einem Alter von 60 Jahren möglich.

Zu Rentenbeginn lassen sich maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals auf einen Schlag auszahlen – 70 Prozent müssen in jedem Fall verrentet werden. Alternativ können Sie einen Riester-Vertrag vor dem Rentenbeginn kündigen. Das ist aber in den meisten Fällen ein Verlustgeschäft, da Sie dann alle erhaltenen Zulagen und Steuer­vorteile zurückzahlen müssten.

Auch eine Rürup-Rente (Basisrente) können Sie sich frühestens ab einem Alter von 62 beziehungsweise 60 Jahren auszahlen lassen. Die Kündigung eines solchen Vertrags ist jedoch gesetzlich ausgeschlossen. Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung sind vorzeitige Auszahlungen hier nicht möglich. Das angesparte Guthaben können Sie nur als Rente beziehen – auch bei einem finanziellen Engpass kommen Sie an das Geld nicht mehr heran.