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Die Auszahlungsphase beginnt, sobald die Ansparphase – beispielsweise einer privaten Rentenversicherung oder Riester-Rente – vorbei ist. In der Regel ist das bei Renteneintritt. Bei der privaten Rentenversicherung lässt sich der Beginn jedoch meist flexibel wählen. Der Sparer bekommt dann eine lebenslange monatliche Rente ausbezahlt.
Häufig kann der Anleger wählen, ob er zu Beginn der Auszahlungsphase alternativ oder ergänzend eine größere Einmalzahlung erhalten möchte. Diese ersetzt oder reduziert dann die monatlich ausbezahlte Rente.
Die Auszahlung der Riester-Rente erfolgt in der Regel zum gesetzlichen Rentenbeginn. Allerdings ist auch ein früherer Auszahlungsbeginn möglich: Bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, kann die Riester-Rente bereits ab dem 60. Lebensjahr ausbezahlt werden, bei später geschlossenen Verträgen ab dem 62. Lebensjahr.
Ähnliches gilt für die Rürup-Rente (Basisrente). Diese kann grundsätzlich ab dem 62. Lebensjahr ausbezahlt werden. Für gewöhnlich wird bei Vertragsabschluss ein fixer Termin zwischen dem vollendeten 62. und 85. Lebensjahr vereinbart, ab dem die lebenslange monatliche Auszahlung erfolgt.