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Stromrechnung einfach erklärt: Überblick über Kosten und Verbrauch

17.07.2019

Jährlich ist sie fällig: die Stromrechnung. Dann entscheidet sich, ob Sie Geld zurückbekommen, weil Sie Strom sparen und einen besonders günstigen Stromanbieter haben oder, ob Sie noch draufzahlen müssen. Die Stromrechnung enthält in der Regel Angaben zum Abrechnungszeitraum, zum Jahresverbrauch, zur monatlichen Abschlagszahlung, zum Arbeits- und Grundpreis. Außerdem können Sie hier noch einmal sehen, wann genau die Abschlagszahlungen fällig sind und Sie sehen auf einen Blick Ihren zuletzt gemessenen Zählerstand.

Wichtige Bestandteile der Stromrechnung

  • Kundennummer: Die Kundennummer ist der Abnahmestelle zugeordnet. Wenn Sie Fragen an Ihren Energieversorger haben, geben Sie die Kundennummer immer mit an. So kann Ihr Anliegen schneller zugeordnet und bearbeitet werden.
  • Abrechnungszeitraum: Der Zeitraum, in dem Sie mit Strom beliefert wurden. Die Rechnung wird über diese Belieferungsperiode gestellt. Wenn Sie Ihren Stromvertrag nicht gekündigt oder sich unterjährig angemeldet haben, wird üblicherweise pro Kalenderjahr abgerechnet.
  • Verbrauchsstelle oder Verbrauchsstellennummer: Bezeichnet den Ort, an dem der Strom verbraucht wird. Die Verbrauchsstelle kann von der Rechnungsadresse abweichen. Die Verbrauchsstellennummer ist eine individuelle Nummer, die der Energieversorger der Verbrauchsstelle zuweist.
  • Rechnungsbetrag: Der Rechnungsbetrag ist der tatsächlich zu zahlende Brutto-Betrag. Er ergibt sich aus den Verbrauchskosten abzüglich der bereits bezahlten Abschläge. Üblicherweise müssen Sie den ausstehenden Betrag selbst überweisen, er wird nicht automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Wenn Sie im Jahr mehr bezahlt haben als Sie verbraucht haben, erhalten Sie eine Gutschrift.
  • Monatlicher Abschlag, Fälligkeitsdatum: Oft ist vom Abschlag die Rede. Doch was ist der Abschlag bei Strom und was der monatliche Abschlag? Der Abschlag bezeichnet die regelmäßige Zahlung an Ihren Energieversorger. Die Abschlagszahlung erfolgt in der Regel monatlich. Die Abschlagshöhe ergibt sich aus den Verbrauchskosten durch die Anzahl der Monate. Üblicherweise wird ein Berechnungsjahr durch zwölf Monate geteilt. Achten Sie bei den Abschlagszahlungen darauf, dass der monatliche Abschlag häufig auf glatte Beträge gerundet wird. Das Fälligkeitsdatum gibt den Tag an, an dem der monatliche Abschlag spätestens auf dem Konto des Energieanbieters eingegangen sein muss. Wenn Sie Ihrem Versorger hingegen eine Einzugsermächtigung erteilen, wird der Betrag bequem jeden Monat automatisch von Ihrem Konto eingezogen.
  • Netzbetreiber: Der Netzbetreiber betreibt das Stromnetz, an der die Verbrauchsstelle angebunden ist. Die Kommunikation mit dem Netzbetreiber läuft ausschließlich über Ihren Stromanbieter. Kunden haben üblicherweise keinen direkten Kontakt mit dem Netzbetreiber.
  • Zählpunkt, Zählernummer, Zählerstand: Der Zählpunkt ist eine Nummer, die dem Netzbetreiber und dem Energieanbieter zur Identifikation der Verbrauchsstelle dient. Ein Zählpunkt kann einen oder mehrere Stromzähler umfassen. In Deutschland beginnt jeder Zählpunkt mit der Länderkennzeichnung DE. Die Zählpunktkennzeichnung ist für einen Stromanbieterwechsel irrelevant. Für den Wechsel benötigen Sie die Zählernummer. Die Zählernummer befindet sich auf Ihrem Stromzähler und besteht aus 4-16 Ziffern. Der Stromzähler gehört zu Ihrem Haushalt und misst den Strom, den Sie verbrauchen. Wenn Sie Ihren Anbieter wechseln möchten, brauchen Sie diese Nummer. Der Zählerstand gibt Ihren Stromverbrauch an. Einmal im Jahr erfolgt die Ablesung des Zählerstands. Entweder werden Sie dazu aufgefordert, Ihren Verbrauch selbst abzulesen, oder der Versorger schickt einen Ablesedienst
  • Gesamtverbrauch: Aus der Differenz des alten Zählerstands zum neuen ergibt sich Ihr Jahresverbrauch. So erkennen Sie, wie viele Kilowattstunden Sie insgesamt verbraucht haben.
  • Arbeitspreis, Grundpreis: Was ist der Arbeitspreis bei Strom? Der Arbeitspreis oder Verbrauchspreis ist der Preis, der pro verbrauchter Kilowattstunde berechnet wird. Aus dem Netto-Arbeitspreis pro Kilowattstunden ergeben sich die Netto-Verbrauchskosten für das Abrechnungsjahr. Was ist der Grundpreis bei Strom? Der Grundpreis ist ein fester Preis, der vom Versorger festgelegt wird. Er wird entweder pro Jahr oder pro Monat berechnet. Wie wird der Strom berechnet? Der Grundpreis wird zu den Verbrauchskosten hinzu addiert. Zu den Nettokosten kommen noch 19 Prozent Umsatzsteuer hinzu. So ergibt sich der Brutto-Jahresbetrag.
  • Strompreiszusammensetzung: Der Strompreis setzt sich aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammen: aus staatlichen Abgaben, Steuern, Netzentgelten sowie dem Anteil für Energieversorgung / Vertrieb. Lediglich den Teil für die Kosten der Energieversorgung und für den Vertrieb kann der Stromanbieter selbst beeinflussen, alle anderen sind dem Versorger gesetzlich vorgegeben, d.h. er muss diese Kosten für jede vom Kunden verbrauchte Kilowattstunde abführen.
Herrn Max Mustermann
Musterstrasse 1
12345 Musterhausen
Sonnenschein Energie GmbH
Versorgerstraße 1
54321 Musterstadt
Servicenummer: 0800 1234567

Kundennummer:
012345
Rechnungsnummer: VA 0216123
Rechnungsdatum: 02.01.2016
Ihre Jahresabrechnung
Abrechnungszeitraum: 01.01.2015 bis 31.12.2015
Verbrauchsstelle:
Musterstraße 1
12345 Musterhausen
Sehr geehrter Herr Mustermann,

für Ihren Verbrauch im oben genannten Zeitraum stellen wir Ihnen folgende Kosten in Rechnung:

Ihre Verbrauchskosten Netto EUR USt. % USt. EUR Brutto EUR
Strom in 365 Tagen 4.399,00 kWh 1023,35 19,00 194,44 1217,79
Bezahlte Abschläge bis 31.12.2015 952,56 19,00 180,99 1133,55
Noch zu zahlender Betrag
84,24
Bitte bezahlen Sie den Betrag von 84,24 EURO zum Fälligkeitstermin 20.01.2016 auf unser Konto bei der Bank Musterstadt ein.

Aus Ihrem Jahresverbrauch und den aktuellen Preisen errechnen wir die Abschläge für das künftige Abrechnungsjahr.

Verbrauchsart Netto EUR USt. % UST. EUR Brutto EUR
Strom 85,26 19,00 16,20
102,00
Jeweils fällig am:
31.01.2016 29.02.2016 31.03.2016 30.04.2016 31.05.2016 30.06.2016 31.07.2016 31.08.2016

30.09.2016
31.10.2016 30.11.2016 31.12.2016
Mit freundlichen Grüßen
Sonnenschein Energie GmbH
Netzanschlussnutzer: Max Mustermann
Netzbetreiber:
Energiewerke Bayern
Codenr. Netzbetreiber: 99001234567
Zählpunkt:
DE000078648550000000000000000001
Zählernummer:
S 53910
Zählerstand: am 31.12.2014 81.693,40 kWh
Zählerstand:
am: 31.12.2015 86.032,40 kWh
Differenz:
4.339,00 kWh

Ihre Preise Netto EUR
Arbeitspreis ET
4.339 kWh x 19,88 Ct./kWh 892,59
Grundpreis
160,76 EUR/Jahr 160,76
Summe Allg. Preise GV ET NETTO EUR 1023,35
Ust. EUR(19 %) 194,44
Brutto EUR 1217,79
In den Verbrauchskosten sind die folgenden
Bestandteile (netto) enthalten:

EEG-Umlage: 6,17 Ct/kWh

KA: 1,66 Ct/kWh

KWK-Aufschlag: 0,237 Ct/kWh

Netznutzung: 6,75 Ct/kWh

Stromsteuer: 2,05 Ct/kWh
EEG: Die EEG-Umlage nach dem "Erneuerbaren Energien-Gesetz" (EEG) zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen.

KA: Die Konzessionsabgabe (KA) als Entgelt für die Einräumung von Wegerechten durch Kommunen.

KWK: Die KWK-Umlage nach dem "Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz" (KWKG) zur Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung.

Netznutzung: Mit dem Netznutzungsentgelt werden alle Kosten abgedeckt, die bei der Durchleitung des Stroms anfallen.

Stromsteuer: Die Stromsteuer zur Förderung klimapolitischer Ziele sowie zur Absenkung bzw. Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes.

Die Stromrechnung auf Richtigkeit überprüfen

Es kommt gar nicht so selten vor, dass die Stromrechung nicht korrekt ist. Daher kann es sich lohnen, alle wichtigen Angaben selbst einmal zu überprüfen. Zu diesen gehören:

  • Ihre Adresse und die Kundennummer: Sie befinden sich in der Regel oben links auf der Rechnung.
  • Der Abrechnungszeitraum: Er befindet sich in der Mitte der Abrechnung und gibt an, wann Sie mit Strom beliefert wurden.
  • Der Rechnungsbetrag, ebenfalls in der Mitte aufgeführt: Stimmen Netto- und Bruttobetrag mit den Abschlagszahlungen überein? Ist der Betrag für die Nachzahlung oder Rückerstattung nachvollziehbar?
  • Technische Daten, wie Netzbetreiber, Zählpunkt, -nummer, -stand und Gesamtverbrauch: Stimmen diese mit Ihren Daten überein? Hilfreich ist hier auch, wenn Sie Ihren Zählerstand zu Beginn des Abrechnungszeitraums notiert haben. So können Sie nachvollziehen, ob die Abrechnung in diesem Punkt korrekt ist.
  • Arbeits- und Grundpreis, in der Regel weiter unten oder auf der zweiten Seite aufgeführt: Stimmen diese mit den Daten aus Ihrem Stromvertrag mit dem Stromanbieter überein?

Die Jahresabrechnung der Stromrechnung stimmt, wenn all diese Daten korrekt sind. Wenn Sie alle Daten überprüft haben und nicht alles korrekt erscheint, setzen Sie sich am besten gleich mit Ihrem Stromanbieter in Verbindung.

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Energieexpertin Marie Gottschall
Marie Gottschall
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 17.07.2019
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