Wärmepumpen, Wallboxen & Co: Was sich mit §14a EnWG 2024 ändert und wie Sie Stromkosten sparen können.
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Der kWh Preis für Strom liegt im Dezember bei aktuell 25,65 Cent pro Kilowattstunde (kWh) brutto. Dieser durchschnittliche kWh Preis bezieht sich auf einen Musterhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 5.000 kWh bei Neuabschluss (Stand: 01.12.2024). Aktuell ist der kWh Preis für Strom insbesondere für Neukunden stark gesunken.
Im Jahr 2022 erreichte der kWh Preis ein außergewöhnlich hohes Niveau, bedingt durch verschiedene Faktoren. Dazu zählen ein erhöhter Stromverbrauch, steigende Großhandelspreise sowie erhöhte CO₂-Abgaben.
Auch für das Jahr 2023 gestaltet sich die Entwicklung der kWh Preise schwer vorhersehbar, da sie von zahlreichen Einflussfaktoren abhängt. Allerdings können Neukunden derzeit wieder von Einsparungen profitieren, dank der eingeführten Strompreisbremse.
"Die Strompreise in Deutschland werden auch 2025 weiterhin steigen, vor allem durch höhere Netzentgelte und den fortschreitenden Ausbau der erneuerbaren Energien. Diese Investitionen führen zu höheren Kosten, die auf die Kund*innen umgelegt werden. Kund*innen sollten daher regelmäßig ihren Strompreis überprüfen und gegebenenfalls wechseln, um von günstigeren Tarifen zu profitieren und die finanziellen Auswirkungen steigender Preise zu minimieren."
– Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24 (05. Dezember 2024)
kWh Preis für Strom
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Die Kilowattstunde (kWh) ist eine wichtige Einheit in der Energiebranche. Sie entspricht dem Tausendfachen der Wattstunde (Wh), welche die Energie darstellt, die ein System mit einer Leistung von einem Watt innerhalb einer Stunde aufnimmt. In der Praxis wird die Kilowattstunde als Grundlage für die Abrechnung mit Stromanbietern verwendet. Dabei werden die Abkürzungen €/kWh oder ct/kWh (Euro bzw. Cent pro Kilowattstunde) genutzt, um die Kosten pro Kilowattstunde anzugeben. Diese Angaben helfen Ihnen dabei, den finanziellen Aspekt Ihres Energieverbrauchs zu verstehen und Ihre Stromrechnung zu interpretieren.
Der kWh Preis für Strom setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen. Dazu zählen staatliche Abgaben, Steuern, Netzentgelten sowie Energiebeschaffung/Vertrieb.
Auf die drei erstgenannten hat der Versorger keinerlei Einfluss. Lediglich die Kosten für die Energiebeschaffung und den Vertrieb kann der Stromanbieter selbst beeinflussen. Diese bestimmen die Höhe seiner Marge. In günstigen Stromtarifen fällt dieser Kostenbestandteil geringer aus, in teuren Tarifen, insbesondere der Grundversorgung, liegt dieser höher.
Stromanbieter können die Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb des Stroms auf den Strompreis aufschlagen. Dies ist der einzige Teil des Strompreises, den die Anbieter selbst festlegen können und bestimmt somit ihre Gewinnmarge. Günstige Anbieter halten diesen Anteil niedrig, während teurere Tarife einen höheren Anteil für Beschaffung und Vertrieb enthalten.
Jeder Stromversorger muss Netzentgelte an den Netzbetreiber bezahlen, um das Stromnetz zu erhalten, betreiben und auszubauen. Die Höhe dieses Entgelts wird jedes Jahr von der Bundesnetzagentur reguliert. Der Ausbau erneuerbarer Energien und das damit verbundene Wachstum des Übertragungs- und Verteilnetzes führt in vielen Regionen zu höheren Netzkosten. Die Netzentgelte variieren je nach Region, da nicht alle gleichermaßen am Ausbau beteiligt sind.
Die Mehrwertsteuer (auch Umsatzsteuer genannt) ist eine Steuer, die auf den Mehrwert bei Verkäufen von Waren oder Dienstleistungen erhoben wird. Sie ist auf jeder Rechnung und Kassenbon sichtbar und wird von Händlern und Dienstleistern an den Staat abgeführt. Der Betrag kann dann auf den Kunden umgelegt werden. Auch Stromanbieter müssen 19% Mehrwertsteuer auf den Warenwert des Stroms an den Staat zahlen. Stromkunden sehen die Bruttosumme auf ihrer Stromrechnung.
Verbraucher müssen bei jeder Kilowattstunde Strom, die sie verbrauchen, eine Stromsteuer bezahlen. Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die 1999 durch das "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" eingeführt wurde. Auch bekannt als "Ökosteuer", soll sie Anreize für Stromsparen bieten. Die Einnahmen werden hauptsächlich in die Rentenkasse eingezahlt. Einige Unternehmen, die viel Strom verbrauchen, zahlen weniger, wie z.B. Bahnen für ihren Fahrstrom und produzierendes Gewerbe.
KWK-Umlage
Die KWK-Umlage dient der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Sie wird mittels eines Aufschlags auf die Netzentgelte erhoben.
Offshore-Haftungsumlage
Die Offshore-Haftungsumlage ist eine Art Risikoversicherung für Netzbetreiber, um Mehrkosten aufgrund des Ausbaus von Offshore-Windkraft abzudecken. Diese Kosten entstehen beispielsweise, wenn Offshore-Windparks später als geplant an das Netz angeschlossen werden. Denn die Betreiber der Anlagen erhalten auch dann eine Vergütung, wenn ihr Strom nicht zum Verbraucher geleitet werden kann, da die Netze noch nicht ausgebaut sind.
Strom-NEV-Umlage
Die Umlage nach §19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wird auch Sonderkundenumlage genannt. Mit ihr werden Kosten ausgeglichen, die entstehen, wenn sich stromintensive Unternehmen von einem Teil der Netzentgelte befreien lassen. Diese Kosten werden auf die anderen Letztverbraucher umgelegt.
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das Energieversorgungsunternehmen an die jeweilige Stadt oder Kommunen zahlen. Dafür erhalten sie das Recht, öffentliche Straßen und Wege für das Verlegen und den Betrieb der Stromleitungen zu nutzen. Die Höhe der Konzessionsabgabe hängt von der Größe der Stadt bzw. Kommune ab.
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