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Sophie

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Sonderkündigungsrecht Strom

Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?

Sie können Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, wenn eine Strompreiserhöhung, Strompreissenkung oder ein Umzug vorliegt. Beachten Sie, dass Sie in diesen Fällen die Kündigung selbst vornehmen müssen. Diese muss schriftlich erfolgen. Nutzen Sie dafür unseren digitalen Kündigungsservice. Auch wenn Sie selbst kündigen, wird Ihre Stromversorgung garantiert ohne Unterbrechung fortgesetzt.

Kündigungsservice

Mit unserem kostenlosen Kündigungsservice können Sie jederzeit komplett digital kündigen.

Kündigungsservice

 

Bei Sonderkündigung 
Kündigungsservice für Strom nutzen

Kündigen Sie Ihren Vertrag digital & bequem in wenigen Schritten!

 

 

 

 
  1. CHECK24 Strom Kündigungsservice 
    Klicken Sie auf Ihren Stromvertrag im Energiecenter und wählen Sie Ihren Kündigungsgrund an.
  2. Fehlende Daten eingeben
    Ergänzen Sie Ihre persönlichen Angaben wie Ihre Vertragskontonummer.

  3. Kündigung übertragen
    "Kündigung abschicken" anklicken, Ihre Kündigung wird mit allen Angaben an den Anbieter verschickt.

Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung

  • Wenn Ihr Stromanbieter die Preise erhöht oder senkt, können Sie den Vertrag auch unabhängig von Ihrer Vertragslaufzeit kündigen und zu einem neuen Stromanbieter wechseln.
  • Sie müssen die Kündigung selbst durchführen – wahlweise per E-Mail, Fax oder Brief. Es ist nicht möglich, einen anderen Stromanbieter mit der Kündigung zu beauftragen.

  • Das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung gilt auch, wenn sich die Strompreise aufgrund von Steuern und Abgaben erhöhen.
  • Ihr Sonderkündigungsrecht gilt in der Regel 2 Wochen, sobald Ihnen Ihr Anbieter die Strompreiserhöhung oder die Strompreissenkung schriftlich mitgeteilt hat. In den AGB Ihres Stromvertrags finden Sie alle Fristen und Voraussetzungen, zu denen Sie kündigen können.

  • Schickt Ihnen Ihr Stromanbieter ein Preiserhöhungsschreiben, ohne auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen, ist die Preiserhöhung unwirksam.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug

  • Wenn die neue Wohnung nicht im Versorgungsgebiet Ihres Stromanbieters liegt oder sich durch Ihren Umzug eine Preiserhöhung ergibt, können Sie in der Regel Ihren Stromvertrag mit dem Sonderkündigungsrecht kündigen.
  • In den meisten Fällen wird ihnen das Sonderkündigungsrecht auch eingeräumt, wenn diese Kriterien bei einem Umzug nicht der Fall sind.
  • Bei einigen Energieversorgern muss die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist dennoch eingehalten werden. Genaue Informationen zum Sonderkündigungsrecht beim Umzug finden Sie in den AGB Ihres Stromvertrags.
  • Wenn Sie sich noch in der örtlichen Grundversorgung befinden, können Sie Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
  • In einigen Fällen ist es möglich, dass Sie Ihren Stromvertrag an Ihren neuen Wohnort mitnehmen. Informieren Sie Ihren Stromanbieter mindestens sechs Wochen vor dem Umzugsdatum über Ihren Umzug, um zu erfahren, ob Sie Ihren Stromvertrag mit umziehen können.

Stromanbieter kündigen und passenden Stromtarif finden

Nach Ihrer Kündigung sollten Sie in jedem Fall einen Stromvergleich durchführen, um zu einem passenden Stromanbieter zu wechseln. Beachten Sie, dass Sie bei Ihrem Wechselauftrag die Information angeben, dass Sie bereits selbst gekündigt haben. Falls Sie Ihrem Stromanbieter eine Einzugsermächtigung erteilt haben, sollten Sie diese im Fall einer Kündigung ausdrücklich widerrufen. Dadurch hat der bisherige Anbieter ab dem Zeitpunkt Ihres Widerrufs keinen Zugriff mehr auf Ihr Konto.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Todesfall?

Einige Versorger bieten ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall des Stromvertragsinhabers an. Prüfen Sie am besten die AGB Ihres Anbieters und legen Sie eine Sterbeurkunde vor, um das Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Auch wenn Sie den Vertragsinhaber aufgrund eines Todesfalls ändern möchten, sollten Sie Kontakt zu Ihrem Anbieter aufnehmen.

Sonderkündigungsrecht – häufige Fragen

Ist eine Abschlagserhöhung eine Preiserhöhung?

Nein, eine Abschlagserhöhung zählt nicht als Preiserhöhung. Der Abschlag ist lediglich eine Vorauszahlung, die sich an Ihrem bisherigen Verbrauch orientiert und angepasst werden kann, ohne dass der tatsächliche Preis pro Einheit steigt.

Kann mein neuer Anbieter die Kündigung für mich übernehmen, wenn mein alter Anbieter die Preise erhöht?

Nein, in diesem Fall müssen Sie selbst kündigen. Bei einer Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, das Sie persönlich in Anspruch nehmen müssen – eine Kündigung durch den neuen Anbieter ist hier nicht möglich.

Welche Fristen gibt es beim Sonderkündigungsrecht bei Strom?

Die Frist für das Sonderkündigungsrecht beim Strom beträgt in der Regel 14 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem Sie über die Preiserhöhung informiert wurden. Innerhalb dieses Zeitraums sollten Sie die Kündigung einreichen, um fristgerecht von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.


Energieexpertin Sophia Waider
Sophia Waider
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 11.11.2024