Wärmepumpen, Wallboxen & Co: Was sich mit §14a EnWG 2024 ändert und wie Sie Stromkosten sparen können.
Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Energie-Expertin. Sie können mich jederzeit erreichen.
Sie können Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, wenn eine Strompreiserhöhung, Strompreissenkung oder ein Umzug vorliegt. Beachten Sie, dass Sie in diesen Fällen die Kündigung selbst vornehmen müssen. Diese muss schriftlich erfolgen. Nutzen Sie dafür unseren digitalen Kündigungsservice. Auch wenn Sie selbst kündigen, wird Ihre Stromversorgung garantiert ohne Unterbrechung fortgesetzt.
Bei Sonderkündigung
Kündigungsservice für Strom nutzen
Kündigen Sie Ihren Vertrag digital & bequem in wenigen Schritten!
Fehlende Daten eingeben
Ergänzen Sie Ihre persönlichen Angaben wie Ihre Vertragskontonummer.
Kündigung übertragen
"Kündigung abschicken" anklicken, Ihre Kündigung wird mit allen Angaben an den Anbieter verschickt.
Sie müssen die Kündigung selbst durchführen – wahlweise per E-Mail, Fax oder Brief. Es ist nicht möglich, einen anderen Stromanbieter mit der Kündigung zu beauftragen.
Ihr Sonderkündigungsrecht gilt in der Regel 2 Wochen, sobald Ihnen Ihr Anbieter die Strompreiserhöhung oder die Strompreissenkung schriftlich mitgeteilt hat. In den AGB Ihres Stromvertrags finden Sie alle Fristen und Voraussetzungen, zu denen Sie kündigen können.
Nach Ihrer Kündigung sollten Sie in jedem Fall einen Stromvergleich durchführen, um zu einem passenden Stromanbieter zu wechseln. Beachten Sie, dass Sie bei Ihrem Wechselauftrag die Information angeben, dass Sie bereits selbst gekündigt haben. Falls Sie Ihrem Stromanbieter eine Einzugsermächtigung erteilt haben, sollten Sie diese im Fall einer Kündigung ausdrücklich widerrufen. Dadurch hat der bisherige Anbieter ab dem Zeitpunkt Ihres Widerrufs keinen Zugriff mehr auf Ihr Konto.
Einige Versorger bieten ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall des Stromvertragsinhabers an. Prüfen Sie am besten die AGB Ihres Anbieters und legen Sie eine Sterbeurkunde vor, um das Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Auch wenn Sie den Vertragsinhaber aufgrund eines Todesfalls ändern möchten, sollten Sie Kontakt zu Ihrem Anbieter aufnehmen.
Nein, eine Abschlagserhöhung zählt nicht als Preiserhöhung. Der Abschlag ist lediglich eine Vorauszahlung, die sich an Ihrem bisherigen Verbrauch orientiert und angepasst werden kann, ohne dass der tatsächliche Preis pro Einheit steigt.
Nein, in diesem Fall müssen Sie selbst kündigen. Bei einer Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, das Sie persönlich in Anspruch nehmen müssen – eine Kündigung durch den neuen Anbieter ist hier nicht möglich.
Die Frist für das Sonderkündigungsrecht beim Strom beträgt in der Regel 14 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem Sie über die Preiserhöhung informiert wurden. Innerhalb dieses Zeitraums sollten Sie die Kündigung einreichen, um fristgerecht von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Wärmepumpen, Wallboxen & Co: Was sich mit §14a EnWG 2024 ändert und wie Sie Stromkosten sparen können.
Zahlen Sie drauf oder handeln Sie? Jetzt bis zu 850 € sparen durch Sonderkündigung.