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Strompreiserhöhung richtig nutzen

Mit dem Sonderkündigungsrecht jetzt sicher wechseln

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Strompreiserhöhung 2024 - das können Sie tun

  1. Zum Jahresbeginn sind viele Tarife vor allem für Neukunden noch weiter gesunken. Nutzen Sie Ihre Chance für einen Vergleich der Strompreise, bevor bald wieder eine Strompreiserhöhung ansteht!
  2. Bei einer Strompreis Erhöhung oder einer Senkung können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und den Versorger wechseln. Mit unserem Kündigungsservice können Sie komplett digital kündigen.

  3. Wenn Sie in der Grundversorgung sind oder eine Preiserhöhung beim Strom umgehen möchten, wechseln Sie jetzt innerhalb von 2 Minuten zu einem neuen, günstigeren Anbieter.

zum Kündigungsservice

 

Strompreiserhöhungen November 2024

In der folgenden Tabelle finden Sie alle aktuellen Strompreiserhöhungen pro Monat. Beispiel: Im Januar 2024 gab es insgesamt 60 Strompreiserhöhungen, insgesamt waren 1.588.762 Haushalte betroffen.

Monat Anzahl der Strompreis-Erhöher

Betroffene Haushalte

Januar 2024 60

1.588.762

Februar 2024 5

26.837

März 2024 26

271.717

April 2024 52

2.369.918

Mai 2024 4

166.284

Juni 2024 3

55.824

Stand: 22.07.2024
 
Seit 01.01.2024 gibt es effektiv 133 Anbieter, die ihre Strompreise erhöht haben, wovon 3.380.798 Haushalte betroffen sind.

Strompreiserhöhung nutzen und Stromanbieter kündigen

Nutzen Sie die Strompreiserhöhung als Chance, kündigen Sie Ihren Stromvertrag und wechseln Sie Ihren Stromanbieter. Bei einer Preiserhöhung durch den Energieversorger haben Sie das Recht auf eine Sonderkündigung. Ab der Bekanntgabe der Strompreiserhöhung haben Sie üblicherweise zwei Wochen Zeit, um zu kündigen. Wenn Sie aufgrund einer Preisveränderung beim Energieversorger kündigen, müssen Sie die Kündigung selbst durchführen. Bei einem Sonderkündigungsrecht können Sie Ihren neuen Anbieter nicht mit der Kündigung beauftragen. Die genauen Kündigungsbedingungen können Sie in den AGB Ihres Stromvertrags nachlesen. Bei dem anschließenden Stromanbieterwechsel sollten Sie im Auftragsformular ebenfalls angeben, dass Sie bereits gekündigt haben.

Sonderkündigungsrecht auch bei Strompreissenkung nutzen und zusätzlich sparen

Ihr aktueller Anbieter hat Sie über die Preissenkung Ihres Stromtarifs informiert? Nutzen Sie auch hier die Gelegenheit und machen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, denn trotz Preissenkung lassen sich in der Regel mehrere hundert Euro zusätzlich sparen! Mit einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter können Neukunden aktuell bis zu 850 € sparen! Führen Sie hierzu einfach den CHECK24 Strompreisvergleich durch und entscheiden Sie sich für einen noch günstigeren Stromtarif bei einem neuen Anbieter. 

Ganz wichtig: Auf das Sonderkündigungsrecht verweisen

Sophia Waider, Energieexpertin

Sophia Waider
Energieexpertin bei CHECK24
  "Verweisen Sie immer auf Ihr Sonderkündigungsrecht (beispielsweise: "Ich nehme mein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Beitragserhöhung in Anspruch.") und geben Sie unbedingt Ihre Verbrauchsstelle, Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an, um sicherzustellen, dass die Kündigung problemlos verläuft. Wenn Sie dann den neuen Stromanbieter beauftragen, geben Sie an, dass Sie bereits gekündigt haben.
Achtung: Einige Stromanbieter behalten sich in ihren AGB ausdrücklich das Recht vor, Änderungen staatlicher Steuern und Abgaben, die sie selbst nicht beeinflussen können, als Strompreiserhöhung ohne Sonderkündigungsrecht weiterzugeben. Diese Vorgehensweise ist jedoch juristisch umstritten."

"Die Strompreise waren für Kund*innen lange nicht so günstig wie jetzt. Die Großhandelspreise für Strom sind in den vergangenen Monaten deutlich gesunken. Wenn sich dieser Trend fortsetzen sollte, würden davon vor allem Kund*innen der Alternativanbieter profitieren. Die Grundversorger sind wegen ihrer langfristigeren Einkaufsstrategie länger an die höheren Preise der Vergangenheit gebunden. Verbraucher*innen können direkt Einfluss auf die Entwicklung ihrer Stromkosten nehmen und durch den Wechsel von der Grundversorgung zu einem Alternativanbieter viel Geld sparen."

– Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24 (25. März 2024)


Energieexpertin Sophia Waider
Sophia Waider
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 22.07.2024