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Stromvertrag wechseln mit Preisgarantie

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So finden Sie einen guten Stromvertrag

Sie wollen einen neuen Stromvertrag abschließen, wissen aber nicht, ob es der richtige Zeitpunkt ist? Das Sparpotenzial durch einen Wechsel von der Stromgrundversorgung zu alternativen Anbietern ist aktuell auf Rekordniveau. Wir zeigen Ihnen, was Sie neben dem Preis beachten sollten, um einen guten Stromvertrag zu finden.

Das Wichtigste zum Stromvertrag

  1. Preisgarantien beim Strom gelten oft nur für das erste Vertragsjahr, deswegen kann es sein, dass Ihr Anbieter nach Ablauf die Preise erhöht.
  2. Der Wechsel des Stromvertrags lohnt sich, wenn Ihr aktueller Anbieter mehr als 40 ct pro kWh verlangt.
  3. Wenn Sie Ihren Vertrag nach der Erstvertragslaufzeit nicht kündigen, wird er automatisch verlängert.
  4. Vergleichen Sie mindestens einmal im Jahr die Strompreise und nehmen Sie bei Preiserhöhungen einen Anbieterwechsel vor.
  5. Nutzen Sie das CHECK24 Energiecenter, um Ihre Verträge zu verwalten. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Stromvertrag auf einen Blick.

Ist ein Wechsel des Stromvertrags aktuell sinnvoll?

Ja, ein Wechsel des Stromvertrags lohnt sich, denn aktuell können Sie bis zu 850 € sparen! Gerade für Neukunden ist die Ersparnis so hoch wie schon lange nicht mehr!

Stromvertrag: 12 oder 24 Monate Laufzeit?

Viele Verbraucher stellen sich die Frage: Ist ein Stromvertrag mit 12 oder 24 Monaten sinnvoller? Ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von nur 12 Monaten hat den Vorteil, dass Sie flexibler auf Veränderungen am Strommarkt reagieren können. Sie sind nur ein Jahr an den Stromanbieter gebunden und können danach zu einem neuen, günstigen Anbieter wechseln. Bei 24 Monaten sind Sie länger an den Anbieter gebunden und können weniger kurzfristig einen Anbieterwechsel vornehmen. Wenn Sie sich dennoch für einen Tarif mit 24 Monaten Laufzeit entscheiden, sollten Sie auf eine Preisgarantie achten.

 

Gut zu wissen

Erhöht oder senkt ein Stromanbieter seine Preise, muss er seine Kunden darüber informieren. Eine Strompreiserhöhung oder -senkung bringt ein Sonderkündigungsrecht für Verbraucher mit sich. Sie können davon Gebrauch machen, müssen dann allerdings selbst den Stromvertrag kündigen.

Was ist wichtig bei einem neuen Stromvertrag?

Vertragslaufzeiten beachten

Wählen Sie einen Stromvertrag von maximal 12 Monaten, wenn Sie flexibel sein und schnell wieder zu einem neuen Stromvertrag wechseln möchten.

Preisgarantien berücksichtigen

Beachten Sie bei einem neuen Stromvertrag die verschiedenen Preisgarantien. Wir empfehlen Ihnen mindestens eine Preisfixierung, um vor Preissteigerungen geschützt zu bleiben.

Kundenbewertungen lesen

Achten Sie auf die Weiterempfehlungsquote, die auf den Erfahrungen anderer Kunden im Wechselprozess und im ersten Vertragsjahr beim Anbieter des neuen Stromvertrags basiert.

Grundpreis und Arbeitspreis beachten

Ein Stromvertrag mit einem festen Grundpreis hat in der Regel einen günstigeren Arbeitspreis. Dadurch sind die Kosten für Sie meist günstiger als bei Verträgen ohne Grundpreis.

Bonuszahlungen miteinbeziehen

Sie können die verschiedenen Boni einberechnen, um die Gesamtkosten Ihres Stromvertrags zu senken. Dazu zählen unter anderem Neukundenboni von bis zu 400 €.

Wann kann der Stromvertrag gekündigt werden?

  1. Wenn die Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist eingehalten werden.
  2. In der Grundversorgung unter Einhalten der Kündigungsfrist von zwei Wochen.
  3. Bei einem Umzug (Sonderkündigungsrecht).
  4. Aufgrund einer Preiserhöhung oder -senkung (Sonderkündigungsrecht).

Stromvertrag kündigen - beachten Sie diese Fristen

Wenn Sie Ihren Stromvertrag kündigen möchten, achten Sie auf diese Fristen:

  1. Laufzeit berücksichtigen: Ein Stromvertrag ist eine langfristige Vereinbarung mit Ihrem Stromanbieter, die oft eine Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten hat. Innerhalb dieser Zeit ist eine vorzeitige Kündigung nur in Ausnahmefällen möglich. Wenn Sie sich jedoch für flexible Stromtarife entscheiden, können Sie schneller wieder wechseln.
  2. Kündigungsfrist einhalten: Neben der Laufzeit wird im Stromvertrag auch eine Kündigungsfrist festgelegt, die meist vier bis sechs Wochen vor Vertragsende liegt. Um den Vertrag ohne Vertragsstrafen zu kündigen, ist es wichtig, dass Sie diese Frist einhalten.
  3. Sonderkündigungsrecht: Bei einem Umzug, einer Strompreiserhöhung oder -senkung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können jederzeit von Ihrem Stromvertrag zurücktreten.
  4. Tipp: Nutzen Sie unseren Sparalarm – dafür einfach das Weckersymbol in der Tarifübersicht anklicken oder in Ihrem Energiecenter aktivieren. Wir beobachten dann den Markt und informieren Sie, wenn sich ein Wechsel lohnt oder spätestens zum Ende Ihres Stromvertrags

Wann soll ich den Stromvertrag selbst kündigen?

In zwei Fällen sollten Sie eigenständig tätig werden und Ihren Stromvertrag kündigen: Bei Umzug oder einer Strompreiserhöhung oder -senkung können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und müssen selbst die Kündigung einreichen. Um einer Vertragsverlängerung zu entgehen, sollten Sie bei einem Ablauf der Kündigungsfrist in wenigen Wochen selbst die Kündigung vornehmen, damit Sie die Kündigungsfrist sicher nicht verpassen.

Kündigungsservice

Sie können unseren Kündigungsservice nutzen und komplett digital kündigen.

Kündigungsservice

Wichtige Fragen zum Stromvertrag

Wann endet mein Stromvertrag?

Die genaue Kündigungsfrist und die Vertragslaufzeit können Sie Ihrem Stromvertrag entnehmen.

Wann Stromvertrag und Gasvertrag kündigen bei Umzug?

Verbraucher sollten rechtzeitig an die Kündigung des Stromvertrags denken und den Versorger spätestens 6 Wochen im Voraus kontaktieren. In manchen Fällen kann der Vertrag bei einem Umzug auch mit umgezogen werden.

Darf einem Verbraucher der Stromvertrag gekündigt werden?

Nur nach erheblichen Zahlungsrückständen und entsprechenden Mahnungsschreiben darf der Versorger einem Verbraucher kündigen.

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Stromverträgen?

Die Kündigungsfrist Ihre Stromvertrags beträgt maximal ein Monat, wenn Sie den Vertrag nach dem 01. März 2022 abgeschlossen haben.

Muss ich bei Anbieterwechsel meinen Stromvertrag selbst kündigen?

Nein, der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Kündigung Ihres Stromvertrags, außer bei Sonderkündigungsrechten oder Umzügen.

Wie sieht die zweite Vertragslaufzeit aus?

Die Konditionen und Preise der zweiten Vertragslaufzeit Ihres Stromvertrags sind nicht im Voraus bekannt. Wenn Sie sich dazu Informationen wünschen, empfehlen wir Ihnen sich direkt an ihren Energieversorger zu wenden.

 

Stromvertrag: Bedingungen und Anpassung des Abschlags

  1. Welche Konditionen gelten bei Abschluss eines Stromvertrags über CHECK24? Der Stromvertrag gilt zu den Konditionen, die bei CHECK24 zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegt wurden. Diese bleiben für die vereinbarte Vertragslaufzeit bestehen.
  2. Wie wird der monatliche Abschlag berechnet? Der monatliche Abschlag für Ihren Stromvertrag wird zunächst von CHECK24 auf Basis des geschätzten Verbrauchs berechnet. Der tatsächliche Abschlag kann jedoch abweichen, da der endgültige Betrag vom Anbieter festgelegt wird.
  3. Was kann ich tun, wenn der Abschlag von CHECK24 vom tatsächlichen Abschlag abweicht? Sollten der geschätzte Abschlag für Ihren Stromvertrag von CHECK24 und der tatsächliche Abschlag des Anbieters unterschiedlich sein, können Sie den Abschlag nachträglich anpassen.
  4. Kann ich den Abschlag später ändern, wenn er zu hoch oder zu niedrig ist? Ja, Sie haben die Möglichkeit, den monatlichen Abschlag bei Bedarf anzupassen, um Veränderungen im Verbrauch oder in der finanziellen Planung zu berücksichtigen.

So können Sie Ihren Stromvertrag widerrufen

Sie können Ihren Stromvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss oder Erhalt der Widerrufsbelehrung widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich per Brief, Fax, Telefon oder E-Mail erfolgen, oder direkt im Energiecenter von CHECK24. Wenn bereits Wechselprozesse durch den neuen Anbieter eingeleitet wurden, wie z. B. die Kündigung des alten Vertrags, kann es ein paar Tage dauern, diese zu stoppen. Der Widerruf bleibt jedoch wirksam, wenn Sie Ihn rechtzeitig erklärt haben. Nach einem erfolgreichen Widerruf gilt der Stromvertrag als nicht zustande gekommen, jedoch müssen Sie gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen bezahlen.

Abschluss eines Stromvertrags für eine andere Person

  • Kann ich für jemand anderen einen Stromvertrag abschließen? Ja, Sie können im Namen einer anderen Person einen Stromvertrag abschließen, sofern Ihnen eine schriftliche Vollmacht dieser Person vorliegt.
  • Welche Informationen benötige ich, um einen Stromvertrag für eine andere Person abzuschließen? Um einen Stromvertrag für eine andere Person abzuschließen, benötigen Sie neben der Vollmacht auch die persönlichen Daten des Vertragsnehmers, wie Name, Adresse, Geburtsdatum sowie gegebenenfalls bisherige Vertragsinformationen oder die Zählernummer.

Stromvertrag: Optionen bei Zahlungsschwierigkeiten

  • Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten beim Stromvertrag?

Wenn Sie Probleme haben, Ihre Stromrechnung zu zahlen, wenden Sie sich am besten sofort an den Stromversorger aus Ihrem Stromvertrag. Viele Anbieter bieten Unterstützungsmöglichkeiten wie Ratenzahlungen oder Stundungen an, um Ihre finanzielle Belastung zu reduzieren.

  • Gibt es Ratenzahlung beim Stromvertrag?

Ja, Ratenzahlungen sind oft möglich, doch die Entscheidung darüber trifft allein der Stromversorger. Setzen Sie sich daher direkt mit Ihrem Anbieter in Verbindung, um nach einer Ratenzahlungsoption zu fragen.


Energieexpertin Sophia Waider
Sophia Waider
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 25.10.2024

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Wir bewerten regelmäßig jeden Stromtarif detailliert anhand der zwölf wichtigsten Kriterien und stellen somit die Qualität jedes einzelnen Tarifs sicher.

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