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Das Wichtigste in Kürze
Eine private Unfallversicherung leistet prinzipiell eine einmalige Kapitalzahlung, wenn eine versicherte Person durch einen Unfall einen bleibenden Personenschaden erleidet. Die Höhe der Kapitalzahlung hängt von der vereinbarten Versicherungssumme, dem Invaliditätsgrad und – falls vereinbart – der Progression ab. Die Gliedertaxe des Tarifs legt für jeden Körperteil oder Sinnesorgan einen bestimmten Invaliditätsgrad fest.
Wenn die Gliedertaxe beispielsweise für einen Daumen einen Invaliditätsgrad von 20 Prozent vorsieht und eine Versicherungssumme von 200.000 Euro ohne Progression vereinbart wurde, erhält der Versicherte 40.000 Euro. Ist ein geschädigter Körperteil noch teilweise funktionsfähig, berücksichtigt die Versicherung den Invaliditätsgrad anteilig.
Um die ausbezahlte Versicherungssumme zu erhöhen, kann der Versicherungsnehmer meist aus drei Progressionsstaffeln auswählen:
Diese Staffeln sind meist unterteilt in drei Progressionsstufen.
Jeder Stufe wird ein bestimmter Faktor zugeordnet, um den sich die Auszahlungssumme erhöht. Je höher die Progressionsstaffel und Progressionsstufe sind, desto größer ist der Faktor und damit die Versicherungssumme, die ausgezahlt wird.
Wird ein Progressionstarif vereinbart, sind in der Regel im Versicherungsschein die Progressionsstaffeln aufgeführt. Auf diese Weise kann der Kunde die entsprechende Leistung aus der Tabelle ablesen. Im Folgenden ist ein Beispiel für eine progressive Invaliditätsstaffel für einen 225-prozentigen Progressionstarif abgebildet, anhand derer ein Versicherungsfall dargestellt wird.
Beispielhafte Progressionsstaffel mit 225 %:
Unfallbedingter Invaliditätsgrad in % | Leistungen in % der Versicherungssumme | Unfallbedingter Invaliditätsgrad in % | Leistungen in % der Versicherungssumme | Unfallbedingter Invaliditätsgrad in % | Leistungen in % der Versicherungssumme |
26 | 27 | 51 | 78 | 76 | 153 |
27 | 29 | 52 | 81 | 77 | 156 |
28 | 31 | 53 | 84 | 78 | 159 |
29 | 33 | 54 | 87 | 79 | 162 |
30 | 35 | 55 | 90 | 80 | 165 |
31 | 37 | 56 | 93 | 81 | 168 |
32 | 39 | 57 | 96 | 82 | 171 |
33 | 41 | 58 | 99 | 83 | 174 |
34 | 43 | 59 | 102 | 84 | 177 |
35 | 45 | 60 | 105 | 85 | 180 |
36 | 47 | 61 | 108 | 86 | 183 |
37 | 49 | 62 | 111 | 87 | 186 |
38 | 51 | 63 | 114 | 88 | 189 |
39 | 53 | 64 | 117 | 89 | 192 |
40 | 55 | 65 | 120 | 90 | 195 |
41 | 57 | 66 | 123 | 91 | 198 |
42 | 59 | 67 | 126 | 92 | 201 |
43 | 61 | 68 | 129 | 93 | 204 |
44 | 63 | 69 | 132 | 94 | 207 |
45 | 65 | 70 | 135 | 95 | 210 |
46 | 67 | 71 | 138 | 96 | 213 |
47 | 69 | 72 | 141 | 97 | 216 |
48 | 71 | 73 | 144 | 98 | 219 |
49 | 73 | 74 | 147 | 99 | 222 |
50 | 75 | 75 | 150 | 100 | 225 |
Da sich die Invaliditätsgrade addieren, liegt in diesem Beispiel ein Invaliditätsgrad von 35 Prozent vor. Wurde nun eine Progression von 225 Prozent vereinbart, kann man der Tabelle entnehmen, dass bei einem Invaliditätsgrad von 35 Prozent von der vereinbarten Versicherungssumme 45 Prozent ausbezahlt werden.
Die Summe wird wie folgt berechnet:
Formel: 200.000 Euro * 45 Prozent = 90.000 Euro
Allgemein: Auszahlung = vereinbarte Versicherungssumme / 100 * erhöhter Prozentsatz
Läge eine 100-prozentige Invalidität vor, würde der Versicherungsnehmer bei diesem Tarif 225 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme erhalten. Da sich die ausgezahlte Versicherungssumme mit zunehmender Invalidität progressiv und nicht linear erhöht, spricht man von einer Unfallversicherung mit Progression.
Progression meist ab 25 Prozent Invalidität
Eine Progression greift in der Regel erst ab einem attestierten Invaliditätsgrad von 25 Prozent. Die Invaliditätsgrade summieren sich maximal zu einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent.
Werden Versicherungssumme und Progression ausreichend hoch gewählt, kann die private Unfallversicherung dazu dienen, die nötigen Umbau- oder Pflegekosten zu bezahlen. Zudem lässt sich der Versicherungsschutz einer privaten Unfallversicherung problemlos durch Zusatzbausteine erweitern. Beispielsweise kann der Versicherte auch eine monatliche Unfallrente oder eine Todesfallleistung vereinbaren.
In der Regel mindestens 225 Prozent vereinbaren
Wir empfehlen, grundsätzlich eine Progression von mindestens 225 Prozent zu vereinbaren.
Unfallschutz für Selbstständige, Freiberufler und Kinder
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