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Das Wichtigste in Kürze

  • Vor allem Freizeitsportler sollten ihr Unfallrisiko absichern – rund 70 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit und beim Sport.
  • Die meisten Sportunfälle gibt es beim Fußball und Skifahren.
  • Mit einer privaten Unfallversicherung schützen Sie sich beim Freizeitsport.
  • Gute Tarife leisten auch bei Unfällen durch Eigenbewegungen und erhöhte Kraftanstrengungen.
  • Vereinssportler sind häufig auch über eine Gruppen-Unfallversicherung abgesichert. Diese gilt jedoch nur für Vereinsaktivitäten.

Mit einer privaten Unfallversicherung schützen Sie sich beim Freizeitsport – etwa beim Fußballspielen im Verein oder beim Mountainbiken im Gelände. Als Arbeitnehmer haben Sie zwar über Ihren Arbeitgeber einen gesetzlichen Unfallschutz – aber dieser gilt nur auf der Arbeit oder auf dem Weg dorthin. Beim Sport in der Freizeit genießen Sie keinen gesetzlichen Unfallschutz.

Private Unfallversicherung für den Freizeitsport

Unfallversicherung für den Sport: Statistik der gefährlichsten SportartenDabei entfallen mit rund 70 Prozent die meisten Unfälle auf die Freizeit und den Sport. Fachleute gehen davon aus, dass sich in Deutschland jedes Jahr in Summe rund 1,5 bis zwei Millionen Menschen beim Sport verletzen. Laut den Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV) passiert mehr als jeder dritte Sportunfall beim Fußball, rund jeder fünfte beim Skifahren.

Die private Unfallversicherung schützt Sie auch rund um die Uhr vor Sportverletzungen. Bis auf wenige Ausnahmen wie Motorsport oder einige Extremsportarten gilt ein privater Unfallschutz für sämtliche Sportarten, die Sie als Hobby ausüben.

Wann zahlt die private Unfallversicherung bei einem Sportunfall?

Bei der Unfallversicherung gilt das sogenannte PAUKE-Prinzip. Das heißt, die Versicherung leistet, wenn ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis zu einem dauerhaften Gesundheitsschaden führt. Dieses Prinzip gilt damit auch für Sportunfälle.

Beispiele, wann eine Unfallversicherung beim Sport leistet:

  • Bei einem Fußballspiel ziehen Sie sich während eines Zweikampfs eine komplexe Kreuzbandverletzung zu.
  • Sie fahren mit Ihrem Fahrrad, rutschen auf der glatten Fahrbahn aus und brechen sich mehrfach den Arm.
  • Beim Joggen übersehen Sie ein Auto, werden angefahren und erleiden einen Schädelbasisbruch sowie schwere Arm- und Beinverletzungen.
  • Beim Volleyballspielen prallt Ihnen ein harter Schmetterball direkt auf den Daumen und verursacht einen schweren Kapselriss.
  • Sie stürzen als Reiter bei einem Ausritt vom Pferd und erleiden schwere Knochenbrüche.

Die Unfallversicherung deckt dabei die meisten Sportarten ab, so lange Sie als Hobby betrieben werden – also etwa Fußball, Volleyball, Skifahren oder auch Reiten.

Erweiterter Unfallbegriff für besseren Schutz

Gute Tarife erweitern die Definition eines Unfalls nach dem PAUKE-Prinzip und bieten damit einen noch besseren Schutz. Je nach Tarif leistet die Versicherung dann bei einem Unfall zusätzlich nach:

  • Eigenbewegungen
  • erhöhten Kraftanstrengungen

Sind bei einem Tarif Eigenbewegungen abgesichert, zahlt die Unfallversicherung selbst dann, wenn man sich ohne Fremdeinwirkung verletzt – weil Sie etwa beim Laufen mit dem Fuß umknicken und sich dadurch einen Bänderriss am Sprunggelenk zuziehen.

Gute Tarife leisten zudem bei Verletzungen nach einer erhöhten Kraftanstrengung. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ein schweres Gewicht anheben und dadurch einen Muskel- oder Bänderriss erleiden. Nur Schäden an Bandscheiben und Meniskus sind in aller Regel vom Schutz ausgenommen.

Gerade für Menschen, die viel Sport treiben, sind diese Erweiterungen des Unfallschutzes sehr empfehlenswert. Damit werden einige Verletzungen abgesichert, die nach der herkömmlichen Definition eines Unfalls nicht unter den Versicherungsschutz fallen würden.

Gruppen-Unfallversicherung über den Verein

Der private Unfallschutz gilt unabhängig davon, ob Sie den Sport alleine ausüben oder im Sportverein. Wer seinen Sport im Verein ausübt, ist dabei meist noch über eine Gruppen-Unfallversicherung abgesichert.

Damit ist man beim Training oder Wettkampf über den Verein zusätzlich geschützt. In der Regel stellt eine solche Gruppenversicherung jedoch nur einen Basisschutz dar und gilt lediglich für sportliche Aktivitäten, die in direktem Bezug zum Verein stehen. Verletzt man sich etwa beim privaten Joggen, das nichts mit dem Verein zu tun hat, ist man also nicht mehr versichert.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Ärztin legt einem Patienten eine Orthese an - Unfallversicherung für Sportverletzungen.Führt ein Sportunfall nicht zu einem dauerhaften Gesundheitsschaden, zahlt die Versicherung keine Leistungen aus. Vorübergehende Beschwerden wie Beinbrüche, die nach einigen Wochen oder Monaten ausgeheilt sind, fallen daher nicht unter den Schutz einer privaten Unfallversicherung.

Verletzungen, die ohne Fremdeinwirkung beim Sport passieren, sind nur abgesichert, wenn der Tarif Eigenbewegungen oder erhöhte Kraftanstrengungen absichert. Bietet der abgeschlossene Tarif dies nicht, zahlt die Versicherung nicht.

Der private Unfallschutz gilt zudem grundsätzlich nur für den Freizeitsport. Für Profis, die mit ihrem Sport Geld verdienen, gelten die normalen Tarife nicht.

Außerdem sind Motorsport-Rennen sowie Luftsportarten wie Segelfliegen oder Gleitschirmfliegen grundsätzlich vom Versicherungs­schutz ausgenommen. Wer ein solches Hobby hat, muss einen speziellen Tarif abschließen, der diese Risiken ausdrücklich einschließt.

Bei speziellen Sportarten Tarif prüfen

Wer einen speziellen Sport ausübt wie etwa Kitesurfen, Klettern oder Tauchen, sollte vor Abschluss einer Versicherung prüfen, ob sein Hobby vom Versiche­rungs­schutz abgedeckt ist oder ob es Einschränkungen gibt. Nicht alle Tarife leisten zum Beispiel für Tauchschäden wie Verletzungen am Trommel­fell oder einer Caisson­krankheit.

Wann die Unfallversicherung grundsätzlich nicht zahlt:

  • vorübergehende Beschwerden
  • Verletzungen nach Eigenbewegungen und erhöhten Kraftanstrengungen
    (Leistung nur bei leistungsstarken Tarifen)
  • Profisport
  • Motorsport-Rennen und Luftsport

Welche Versicherungen zahlen bei einem Sportunfall?

Bei einem Sportunfall zahlt nicht nur die gesetzliche oder private Unfallversicherung. Je nach den Umständen des Unfalls kommen diese Versicherungen für eine Leistung in Frage:

  • Gesetzliche oder private Krankenversicherung
    Für die akute Behandlung von Unfallverletzungen ist – abgesehen von Unfällen, für die ein gesetzlicher Unfallschutz besteht – die Krankenversicherung zuständig. Die gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung bezahlt die Kosten für die ärztliche Behandlung und eventuell notwendige Rehabilitationsmaßnahmen.
  • Gesetzliche Unfallversicherung
    Fällt der Unfall unter den gesetzlichen Unfallschutz, kommt die Unfallkasse für die Kosten der ärztlichen Behandlung auf. Das ist etwa der Fall, wenn sich ein Arbeitnehmer auf dem direkten Weg zur Arbeit oder ein Schüler im Sportunterricht verletzt. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Bedarf auch Reha-Maßnahmen oder bei bleibenden Behinderungen eine monatliche Rente aus.
  • Private Unfallversicherung
    Die private Unfallversicherung zahlt bei bleibenden Schäden nach einem Unfall die vereinbarten Leistungen aus – vor allem die Einmalzahlung in Abhängigkeit vom Invaliditätsgrad.
  • Gruppen-Unfallversicherung
    Verletzen Sie sich beim Vereinssport und hat Ihr Verein eine eigene Gruppen-Unfallversicherung abgeschlossen, erhalten Sie auch Leistungen über diesen Versicherungsschutz.
  • Haftpflichtversicherung
    Verursacht eine andere Person den Unfall, ist sie grundsätzlich dem Unfallopfer gegenüber haftungspflichtig – wenn etwa ein Fahrradfahrer beim Abbiegen einen Fußgänger anfährt und dabei verletzt. Dann muss grundsätzlich die private Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für alle Kosten oder eventuell auch ein Schmerzens­geld aufkommen.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
    Führen die Verletzungen nach einem Unfall zu einer Berufsunfähigkeit, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche BU-Rente aus. Dafür müssen allerdings die Voraus­setzungen für eine Berufs­unfähigkeit erfüllt sein – in der Regel eine dauerhafte Einschränkung im Job von mindestens 50 Prozent.
Marco Eichmann
Versicherungs-Experte

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