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alle BewertungenDas Wichtigste in Kürze
Mit einer privaten Unfallversicherung schützen Sie sich beim Freizeitsport – etwa beim Fußballspielen im Verein oder beim Mountainbiken im Gelände. Als Arbeitnehmer haben Sie zwar über Ihren Arbeitgeber einen gesetzlichen Unfallschutz – aber dieser gilt nur auf der Arbeit oder auf dem Weg dorthin. Beim Sport in der Freizeit genießen Sie keinen gesetzlichen Unfallschutz.
Dabei entfallen mit rund 70 Prozent die meisten Unfälle auf die Freizeit und den Sport. Fachleute gehen davon aus, dass sich in Deutschland jedes Jahr in Summe rund 1,5 bis zwei Millionen Menschen beim Sport verletzen. Laut den Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) passiert mehr als jeder dritte Sportunfall beim Fußball, rund jeder fünfte beim Skifahren.
Die private Unfallversicherung schützt Sie auch rund um die Uhr vor Sportverletzungen. Bis auf wenige Ausnahmen wie Motorsport oder einige Extremsportarten gilt ein privater Unfallschutz für sämtliche Sportarten, die Sie als Hobby ausüben.
Bei der Unfallversicherung gilt das sogenannte PAUKE-Prinzip. Das heißt, die Versicherung leistet, wenn ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis zu einem dauerhaften Gesundheitsschaden führt. Dieses Prinzip gilt damit auch für Sportunfälle.
Beispiele, wann eine Unfallversicherung beim Sport leistet:
Die Unfallversicherung deckt dabei die meisten Sportarten ab, so lange Sie als Hobby betrieben werden – also etwa Fußball, Volleyball, Skifahren oder auch Reiten.
Gute Tarife erweitern die Definition eines Unfalls nach dem PAUKE-Prinzip und bieten damit einen noch besseren Schutz. Je nach Tarif leistet die Versicherung dann bei einem Unfall zusätzlich nach:
Sind bei einem Tarif Eigenbewegungen abgesichert, zahlt die Unfallversicherung selbst dann, wenn man sich ohne Fremdeinwirkung verletzt – weil Sie etwa beim Laufen mit dem Fuß umknicken und sich dadurch einen Bänderriss am Sprunggelenk zuziehen.
Gute Tarife leisten zudem bei Verletzungen nach einer erhöhten Kraftanstrengung. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ein schweres Gewicht anheben und dadurch einen Muskel- oder Bänderriss erleiden. Nur Schäden an Bandscheiben und Meniskus sind in aller Regel vom Schutz ausgenommen.
Gerade für Menschen, die viel Sport treiben, sind diese Erweiterungen des Unfallschutzes sehr empfehlenswert. Damit werden einige Verletzungen abgesichert, die nach der herkömmlichen Definition eines Unfalls nicht unter den Versicherungsschutz fallen würden.
Der private Unfallschutz gilt unabhängig davon, ob Sie den Sport alleine ausüben oder im Sportverein. Wer seinen Sport im Verein ausübt, ist dabei meist noch über eine Gruppen-Unfallversicherung abgesichert.
Damit ist man beim Training oder Wettkampf über den Verein zusätzlich geschützt. In der Regel stellt eine solche Gruppenversicherung jedoch nur einen Basisschutz dar und gilt lediglich für sportliche Aktivitäten, die in direktem Bezug zum Verein stehen. Verletzt man sich etwa beim privaten Joggen, das nichts mit dem Verein zu tun hat, ist man also nicht mehr versichert.
Bei einem Sportunfall zahlt nicht nur die gesetzliche oder private Unfallversicherung. Je nach den Umständen des Unfalls kommen diese Versicherungen für eine Leistung in Frage:
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